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Förderung

Die Leitlinien zum Förderantrag der Wacken Foundation lauten wie folgt:

Vorbemerkung:

Die Wacken Foundation als gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit dem Sitz in 24869 Dörpstedt, Hauptstraße 47, hat sich die Förderung von Hardrock- und Heavy-Metal-Musik zur Aufgabe gemacht.

Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck u. a. aber nicht ausschließlich durch die finanzielle Unterstützung von begabten jungen Musikerinnen und Musikern bei der Anschaffung von Musikinstrumenten sowie des erforderlichen technischen Geräts, Auslobung von Konzertpreisen, Finanzierung von Kosten, die mittelbar und/oder unmittelbar mit dem künstlerischen Schaffen bzw. der Ausbildung zusammenhängen.

1. Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden können junge Künstler, Bands, Texter, Komponisten (Autoren). Insbesondere können Bands gefördert werden, die keine Auswertungspartner (wie z.B. Label, Verlag etc) haben und es können Bands
gefördert werden, die Auswertungspartner haben. Die mögliche Fördersumme darf in diesem Fall jedoch 40 % des zu fördernden Projektes nicht überschreiten. Im Zweifel besteht die Förderung in Form einer Ausfallbürgschaft.

2. Wo liegen die Schwerpunkte der Förderung?
Schwerpunkte sind die Förderung des Nachwuchses, dem die Stiftung technisches Equipment, z. B. Musikinstrumente zur Verfügung stellt, um die Möglichkeit zu schaffen, Musik zu machen.

3. Was sind junge Künstler?
Solche, die in der Szene in Erscheinung getreten sind, z. B. Durch Liveauftritte, Veröffentlichungen.

4. Was muss ich einreichen?
Es muss ein schriftlicher Antrag formlos an die Wacken Stiftung per Email eingerecht werden unter info@wacken-foundation.com, sowie eine nachvollziehbare Kalkulation,
welche die Einnahme- und Ausgabesituation der geplanten Maßnahme darstellt.

5. Was kann beantragt werden?
Es können Anträge zur Anschaffung von Musikinstrumenten und/oder technischem Gerät, aber auch auf Reisekostenbeteiligung gestellt werden. Das Kuratorium der Stiftung entscheidet über die Gewährung und die Höhe der Förderung, ohne dass der Antragsteller einen Anspruch auf Förderung hat. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die nach Einschätzung aller Kuratoren dem künstlerischen Fortkommen der Band / Künstler dienen. Bei Erteilung des Förderungsbescheides verpflichtet sich die Stiftung, den im Förderungsbescheid ausgewiesenen Betrag (Förderbetrag) nach Vorlage z. B. der Rechnung oder anderer geeigneter Nachweise in Höhe des Förderbetrages zu zahlen. Grundsätzlich gilt als Höchstgrenze der Fördermaßnahmen ein max. Höchstbetrag von Euro 5.000,-.

6. Bis wann müssen die Anträge gestellt sein?
Die Anträge sind jeweils bis zum 15.07. und 30.11. bei der Stiftung eingehend zu stellen.

7. Wie oft wird über die Anträge entschieden?
Zweimal, einmal anlässlich des Wacken Open Air und weiteres mal im Dezember.
Im Fall von möglichen Toursupports besteht die Möglichkeit, Eilanträge zu stellen. Die zu fördernde Summe darf bei Toursupports 40 % der gesamten Tourkosten nicht überschreiten. Der Antrag sollte mind. 5 Wochen vor Tourbeginn bei der Wacken Foundation eingereicht werden.

8. Wann erfolgt die Auszahlung?
Die Auszahlung erfolgt binnen einen Monats nach Entscheidung über den Antrag bzw. nach individueller Festlegung durch das Kuratorium. Die geförderte Maßnahme ist durch Belege, Rechnungskopien etc. gem. der eingereichten Kalkulation nachzuweisen.
Die von der Wacken Foundation unterstützten Maßnahmen bitten wir, als solche zu Kennzeichnen durch Verlinkung, Einbindung des Wacken Foundation Logos auf z.b. Webseiten, Flyern, Postern etc.

Download:

Hier noch einmal die Leitlinien zum Förderantrag als PDF-Datei zum Lesen und Abspeichern.