Hier findet ihr unser Antragsformular. Wenn ihr einen Antrag an die Wacken Foundation stellen möchtet, dann füllt dieses Formular bitte vollständig aus, speichert es ab und sendet es uns bitte ausschließlich per Email an application@wacken-foundation.com
Vorbemerkung:
Die Wacken Foundation als gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit dem Sitz in 24869 Dörpstedt, Hauptstraße 47, hat sich die Förderung von Hard Rock und Heavy Metal Musik zur Aufgabe gemacht.
Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck u. a., aber nicht ausschließlich, durch die finanzielle Unterstützung von begabten jungen Musikerinnen und Musikern bei der Anschaffung von Musikinstrumenten sowie des erforderlichen technischen Geräts, Auslobung von Konzertpreisen, Finanzierung von Kosten, die mittelbar und/oder unmittelbar mit dem künstlerischen Schaffen bzw. der Ausbildung zusammenhängen.
Im Folgenden seht ihr die Leitlinien zum Förderantrag an die Wacken Foundation. Diese sollen euch aufzeigen was bei einer Antragsstellung an uns beachtet werden muss. Hier könnt ihr euch die Leitlinien als PDF herunterladen.
1. WER KANN GEFÖRDERT WERDEN?
Gefördert werden können Künstler, Bands, Texter, Komponisten (Autoren), die sich mit Hard Rock und Heavy Metal Musik beschäftigen. Insbesondere können Bands gefördert werden, die keine Auswertungspartner (wie z.B. Label, Verlag etc) haben und es können Bands gefördert werden, die Auswertungspartner haben. Die mögliche Fördersumme darf in diesem Fall jedoch 40 % des zu fördernden Projektes nicht überschreiten. Im Zweifel besteht die Förderung in Form einer Ausfallbürgschaft.
2. WO LIEGEN DIE SCHWERPUNKTE DER FÖRDERUNG?
Schwerpunkt ist die Förderung von Talenten durch das Zurverfügungstellen von finanziellen Mitteln an Bands und Künstler, um ihnen die Möglichkeit zu geben bestimmte Projekte umzusetzen.
3. WAS MUSS ICH EINREICHEN?
Es muss das ausgefüllte Antragsformular an die Wacken Foundation per Email an info@wacken-foundation.com eingereicht werden. Das Formular sowie die Erläuterungen zum Antragsformular könnt ihr euch auf der Webseite der Wacken Foundation, unter dem Menüpunkt Förderanträge herunterladen.
4. WAS KANN BEANTRAGT WERDEN?
Es können Anträge zur Durchführung von Konzerten, Touren, etc., für CD-Produktionen, zur Anschaffung von Merchandise-Material aber auch auf Reisekostenbeteiligung gestellt werden. Das Kuratorium der Stiftung entscheidet über die Gewährung und die Höhe der Förderung, ohne dass der Antragsteller einen Anspruch auf Förderung hat. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die nach Einschätzung aller Kuratoren dem künstlerischen Fortkommen der Band / Künstler dienen. Bei Erteilung des Förderungsbescheides verpflichtet sich die Stiftung, den im Förderungsbescheid ausgewiesenen Betrag (Förderbetrag) nach Vorlage, z. B. der Rechnung oder anderer geeigneter Nachweise, in Höhe des Förderbetrages zu zahlen. Grundsätzlich gilt als Höchstgrenze der Fördermaßnahmen ein max. Höchstbetrag von Euro 5.000,-. Gefördert wird in der Regel durch Zuwendungen, zinsfreien Darlehen mit der Laufzeit von einem Jahr oder einer Mischung aus beidem.
5. BIS WANN MÜSSEN DIE ANTRÄGE GESTELLT SEIN?
Die Anträge können jeder Zeit gestellt werden!
6. WIE OFT WIRD ÜBER DIE ANTRÄGE ENTSCHIEDEN?
Mehrmals jährlich, je nach Fülle der Anträge wird eine Kuratorensitzung einberufen und die Anträge diskutiert. Im Fall von möglichen Toursupports besteht die Möglichkeit, Eilanträge zu stellen. Die zu fördernde Summe darf bei Toursupports 40 % der gesamten Tourkosten nicht überschreiten. Der Antrag sollte mindestens 5 Wochen vor Tourbeginn bei der Wacken Foundation eingereicht werden.
7. WANN ERFOLGT DIE AUSZAHLUNG?
Die Auszahlung erfolgt binnen einen Monats nach Entscheidung über den Antrag bzw. nach individueller Festlegung durch das Kuratorium. Die geförderte Maßnahme ist durch Belege, Rechnungskopien etc. gem. der eingereichten Kalkulation nachzuweisen.
Die von der Wacken Foundation unterstützten Maßnahmen bitten wir als solche zu kennzeichnen durch Verlinkung, Einbindung des Wacken Foundation Logos auf z. B. Webseiten, Flyern, Postern etc.